Letzte Aktualisierung:

1. Februar 2023

Förderverein

Sie können helfen!

 

Der Förderverein Pauline e.V. wurde 1997 gegründet, um die Arbeit im Jugendzentrum finanziell und moralisch zu unterstützen.

Für nur 20€ als Mitglied oder 50 € als Unterstützer jährlich können auch Sie helfen!

 

Genaue Infos gibt es bei Volker Krettek-Tritt

 

 

Auszüge aus der Satzung

 

 

§ 1 Name, Sitz des Vereins

 

1) Der Verein führt den Namen „Förderverein Pauline e.V. „

2) Im Verein sind Eltern, Freunde und Förderer von Kindern und Jugendlichen im Einzugsbereich der Jugendeinrichtung Flittard zusammengeschlossen.

...

 

§ 2 Zweck des Vereins

 

1) Der Verein versteht sich als „Anwalt“ der Kinder und Jugendlichen in Köln-Flittard.

2) Es ist der Zweck und Aufgabe des Vereins, alle Maßnahmen zu fördern, die eine sinnvolle Freizeitgestaltung für Kinder und Jugendliche der Einrichtung fördern.

3) Seine Aufgaben sind insbesondere:

- Verbesserung der Freizeitmöglichkeiten

- Schaffung und finanzielle Unterstützung von geeigneten Maßnahmen zur Freizeitgestaltung.

- Schaffung von Möglichkeiten für Ferienfahrten

4) Der Verein will mit allen geeigneten Mitteln für ein besseres Verständnis der Öffentlichkeit gegenüber den Problemen von jungen Menschen werben.

5) Der Verein ist politisch und konfessionell neutral...

6) Zur Förderung von sonstigen Aktivitäten, die den Vereinszweck dienen, kann der Verein Mitglied in entsprechenden Vereinen oder Verbänden werden.

 

§ 3 Gemeinnützigkeit

 

1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Wohlfahrtszwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung.

2) Der Verein ist selbstlos tätig...

3) Mittel des Vereins dürfen nur für Satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.

...

 

§ 4 Mittel des Vereins

 

Die Mittel zur Erfüllung seiner Aufgaben erhält der Verein durch:

- Mitgliederbeiträge

- Geld- und Sachspenden

- Sammlungen und Werbeaktionen

- sonstige Zuwendungen

 

§ 5 Mitgliedschaft

 

1) Mitglieder können natürliche und juristische Personen sein.

2) Die Mitgliedschaft wird erworben durch schriftliche Beitrittserklärung...

3) Die Mitgliedschaft endet:

- durch Austritterklärung

- durch Ausschluss durch den Vorstand

- durch Tod

4) Der Austritt ist nur zum Quartal möglich und ist der/dem Vorsitzenden/m oder dem/r Stellvertreter/in mindestens 6 Wochen vor Beginn des Quartals schriftlich mitzuteilen..

...

 

 

§ 7 Mitgliederversammlung

 

...

4) Die Mitgliederversammlung wird von der/m Vorsitzenden/m oder dem/r Stellvertreter/in nach Bedarf - mindestens aber einmal jährlich- einberufen oder wenn 1/3 der Mitglieder/innen die Einberufung verlangen. Die Einladung erfolgt schriftlich unter Mitteilung der Tagesordnung mit einer Frist von mindestens 2 Wochen.

 

 

Jugendzentrum Pauline

Paulinenhofstraße 32  

51061 Köln-Flittard  

Telefon: 0221 / 66 68 37   

Fax: 0221 / 66 400 95  

info(at)pauline.jugz.de

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